Täter aus München zeigen keine Reue ...

Diskutiere Täter aus München zeigen keine Reue ... im Laberecke Forum im Bereich ... und was gibt's sonst noch ?; Hi, was soll man dazu noch sagen: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,525153,00.html Ganz ehrlich, auf der Stelle ohne...

  1. #1 nspacex, 23.12.2007
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    Hi,

    was soll man dazu noch sagen:

    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,525153,00.html

    Ganz ehrlich, auf der Stelle ohne Verhandlung langsam und schmerzhaft Krankhausreif prügeln anschließen direkt ohne weitere Behandlung in Flugzeuge stecken, in ihr jeweiliges Land fliegen, ohne Bordtreppe aus der Kabinentür werfen und direkt wieder zurück fliegen.

    Sorry mag ein wenig ausländerfeindlich klingen, ich kann euch versichern ich bin es definitiv nicht. Trotzdem muß ich sagen das gerade viele der jüngeren (mein Alter abwärts) "südländlischen" Mitbürger sich hier deutlich
    zu viel rausnehmen und mit einer Einstellung in unserem Land leben, daß mir die Haare zu Berge stehen. Und in so einem Fall wie bei den beiden da oben würde ich nicht nur die Täter selbst ausweisen, sondern jegliche Angehörigen gleich mit, deutscher Pass hin oder her ... Denn irgendwas ist da in der Erziehung schon richtig falsch gelaufen ..

    Wie gesagt ich habe keinerlei rechte Orientierung, das ist mindestens genauso dämlich wie das da oben, und es gibt ebenfalls genug deutsche die so extrem bescheuert und respektlos leben wie die Täter aus MUC aber die kann man ja leider nicht rauswerfen.

    Heikles Thema ich weiß und ich hoffe ich trete hier nich irgendwem auf den Schlipps ...

    LG,
     
  2. #2 curacao, 23.12.2007
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    Habe die Story im TV gesehen...unfassbar!!!

    Muss sagen dass ich selbst ein "südländischer Mitbürger" bin, kann aber deine Meinung voll und ganz vertreten!

    Spielt eig keine Rolle aus welchem Land die kommen: solche Menschen gehören weggesperrt!!! :evil:
     
  3. #3 Turbo-Fix, 23.12.2007
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    die Linken werden jetzt wahrscheinlich wieder sagen, das daran die Gesellschaft schuld ist und das doch die armen Ausländer, gar nichts dafür können.
    leider ist der Prozentsatz der Gewalt Straftaten, nicht deutschstämmiger Bürger in Deutschland, in den letzten 15jahren, extrem angestiegen.
    das schlimme daran ist, das viele "gute" Ausländer, dabei leider mit in diese Schublade geworfen werden.
    eine verabscheuungswürdige Tat, begangen von verabscheuungswürdigen "Menschen", wenn man so etwas überhaupt "Menschen" nennen kann.

    ein polnischer Kollege von mir, pendelt jeden Tag, mit dem Zug, zwischen Gütersloh und Bielefeld, er sagt, so viel Aggressivität von Südländischen Mitbürgern, die er jeden Tag im Zug erlebt.
    Es gibt im Zug, fast jeden Tag Zwischenfälle, er hat manchmal richtig Angst, überhaupt in den Zug ein zu steigen, da sage ich nur "armes Deutschland"!
     
  4. #4 nspacex, 23.12.2007
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    Danke, es freut mich das du mich verstehst. Ja du hast recht, bei sowas spielt die Nationalität eigentlich absolut keine Rolle.

    LG
     
  5. #5 Turbo-Fix, 23.12.2007
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    eigentlich sollte die Nationalität, dabei keine Rolle spielen, jede Nationalität hat Verbrecher in ihren Reihen, nur sehen die Tatsachen/Zahlen, besonders bei Gewalttaten, nicht gerade ausländerfreundlich aus.
     
  6. #6 nspacex, 23.12.2007
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    Nein tut sie nicht, ob das nun ein deutscher, iraker, amerikaner, italiener, grieche oder eben ein türke tut, es bleibt immer gleicht schlimm!

    Ich weiß worauf du hinaus willst, ich bin auch der Meinung das die Gewaltbereitschaft und Skrupelosigkeit gepaart mit keinem Respekt vor Leuten anderer Nationalitäten als derren eigener bei Teilen der ausländischen Bevölkerung hier zu Lande, sehr hoch und ggf. höher und wahrscheinlich noch weit verbreiteter als bei den deutschen ist. Aber schau auch mal nach Sachsen, Thüringen etc. wie es dort bei den rechtsradikalen deutschen zu geht, das ist nicht viel anders. Fakt ist aber wie oben gesagt das man diese eben nicht rauswerfen kann ...
     
  7. #7 KarlPeter, 23.12.2007
    KarlPeter

    KarlPeter Guest

    Ja das ist zum :mir_ist_schlecht: Seit einem Jahr habe ich leider solche Nachbarn. Die sitzen oft auf ihrem Balkon gleich neben meinem und veranstalten Kampftrinken bis spät in die Nacht - bei diesen Temperaturen z.Z. :shock:
    Und da fallen rechte Sprüche und Parolen das selbst Joseph Goebbels rot geworden wäre. :oops:

    Meine Tochter welche in Nürnberg lebt, besuchte mich neulich und reiste mit der Bahn an. Ich holte sie also vom Bahnhof ab - was ich dort erlebte ist kaum beschreibbar. Zwei deutsche Jugendliche in Springerstiefeln etwas angetrunken, hatten nichts besseres in ihrem primitiven Schädel als die Vitrinen auf dem Bahnsteig 2 mit ihren Füßen kaputt zu schlagen. Leute welche diese Ganoven ansprachen wurden sofort mit Kraftausdrücken belegt.
    Und wie immer - weit und breit kein Bahnschutz oder Polizei. :roll:

    Ja dieses rechte und linke Gesindel ist in der Tat im Osten am meisten vertreten.

    Bei mir im Haus wohnen allerdings auch einige Türken und Afganen, diese begegnen mir sehr freundlich - kann ich leider von einigen deutschen Mitbewohnern nicht behaupten welche mir nichtgrüßend die Tür vor den Kopf schlagen.

    Als ich das heute von München im Radio hörte, war ich auch tief erschüttert.

    Gruß Peter
     
  8. #8 Stuntdriver, 23.12.2007
    Stuntdriver

    Stuntdriver Guest

    Diese völlig hemmschwellenfreie Brutalität, die Einzug hält ist erschreckend! Die Tatsache, das er "eventuell" wegen versuchten Mordes angeklagt werden soll sagt aber schon alles.
    Wer mal in Alcatraz die Zellen angeschaut hat, weiß was ich meine wenn ich dafür plädiere solche und vergleichbare Schweine (egal welcher Nationalität) in solche Zellen zu stecken und dort über ihre Sünden nachdenken zu lassen (ohne Freigänge, offene Türen und Haftbedingungen die mitunter mehr Komfort bieten, als sie ein Rentner hat). Das wäre eventuell abschreckend, aber solange wir hier Verbrecher mit Samthandschuhen anfassen wird sich nichts ändern.
    Wohin das führt...ich wage kaum es mir vorzustellen.
    P.S. Ist Muslimen nicht Alkohol verboten? Wo waren da die Sittenwächter?
     
  9. M@x

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    Was soll das sagen? Das wir noch in einem Rechtsstaat leben, wo die rechtlichen Merkmale von Mord erfüllt sein müssen, um jemanden wegen Mordes anzuklagen? Finde ich gut so. Denn die beiden Vollpfosten gehören ohne Zweifel endlos lange weggesperrt, ob das aber ein Mordversuch war, kann man zu Recht bezweifeln.

    Also mit Fakten hast Du es ja nicht so.... die Meinung ist schneller gefasst als das Bild der Tatsachen gemacht.

    1.) Nicht jeder Ausländer ist Muslim.
    2.) Nicht jeder Türke ist Muslim.
    3.) Der 17-jährige hat den alten Mann fast totgetreten (und der 17-jährige ist Grieche)
    4.) Nur wenige Griechen sind Muslime (180.000 auf 11 Mio Einwohner).
    5.) Was hat der ganze Scheiß mit Religion zu tun?
     
  10. Benno

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    Wie kann so was vorkommen?
    Seit Jahren können wir doch feststellen, dass unter vielen heranwachsenden Jugendlichen der Respekt ein Fremdwort ist. Im Elternhaus kümmert man sich nicht mehr um sie. Beide Elternteile haben vielleicht eine Arbeitsstelle, haben ihren eigenen „Lebensstil“ oder Vorstellungen. Das könnte vielleicht einer der Gründe sein.
    Ein anderer Grund:
    Unsere „intelligentesten“ Politiker sehen seit Jahren diesen Umständen zu, drehen sich ab und möchten nicht bei einer schärferen Gesetzgebung als „Böser Bube“ darstehen. Sie sind einfach nicht mehr fähig hier einzuschreiten und sehen dem Ganzen mit einer schon gesetzeswidrigen Gelassenheit zu. Sie verlangen vom Volk die Aufmerksamkeit, sie selbst arbeiten währenddessen an einer anderen „geistreichen“ Verdummungsrede, die mittlerweile schon keiner mehr ernst nimmt. Sind ja auch nur „ Bla Bla Bla und wir werden in der Zukunft“. Kleinstkinder könnten diesen Satz nach zweimaligem Vorsagen schon nachsagen.

    Mal ehrlich, glaubt ihr daran, dass unser Rechtstaat diese Beiden so verurteilen wird wie es sein sollte? Ich nicht. Man wird Einem noch einen Pflichtverteidiger zur Verfügung stellen, wir bezahlen sie ja. Falls dieser arme Rentner vielleicht irgendwann die Chance oder in der Lage sein eine Anklage zu führen, muss er zuerst mal selbst seinen bis dahin leer gewordenen Geldbeutel aufmachen. In anderen Worten: er wird ohne Chance und Unterstützung bleiben.

    Gruß
    Benno
     
  11. M@x

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    Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

    Sorry, aber was Du von Dir gibst, ist der größte Blödsinn überhaupt. Hier gehts um Strafrecht, da muss der Rentner keine Anklage führen, das macht, muss und darf nur der Staat. Der bezahlt das auch.

    Wenns ums zivilrechtliche geht, sieht es anders aus, aber dann ist Dein Kommentar bzgl. Pflichtverteidiger bullshit, den gibt es im Zivilrecht nicht.
     
  12. #12 Stuntdriver, 23.12.2007
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    Stuntdriver Guest

    @max: Du hast das vermutlich in den falschen Hals bekommen.
    Ich meinte gelesen zu haben beide seinen nach eigener Aussage betrunken gewesen. Zumindest für einen der beiden nämlich den Türken dürfte das, sofern er - und da stimmt dein Einwand natürlich, mea culpa(!) - Muslim ist. Dieser Zwischensatz war durchaus laps formuliert und gemeint, mehr nicht. Davon das jeder Ausänder Muslim ist war auch nie die Rede, wie kommst du auf sowas? :shock:

    Zum versuchten Mord: Wenn einer mehrere Meter Anlauf nimmt um einem bereits wehrlos am Boden liegenden Greis den kopf einzutreten, so nimmt er dessen Tod als mögliche Folge billigend hin, das ist in meinen nicht justizell ausgebildeten Augen Versuchter Mord. Wegen was wollen sie die zwei Asis denn sonst anklagen, wegen Handydiebstahls? Offensichtlich sind sie schon oft wegen ähnlicher Delikte auffällig geworden, es waren keine Ersttäter die im Vollsuff überreagiert haben. Daher sind sie nicht einsichtig, nicht integrierbar und es gehört ihnen die volle Härte des Gesetzes! Das ist für mich durchaus rechtsstaatlich.

    Edith sagt: Ich betone nochmals: völlig schnurzt welcher Herkunft/Hautfarbe/Religion/whatever!
     
  13. M@x

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    Jo, voll waren sie wohl (laut eigener Aussage) und einer war Türke. Das wars aber dann auch an Fakten. Der Rest (Muslim oder) ist sowohl unbekannt als auch irrelevant :wink:

    Den Tod billigend hinnehmen, das ist ganz gut beschrieben. Das ist aber noch lange kein Mord. Und Aufgabe des Staatanwaltes ist es (und ein guter Staatsanwalt macht sowas gewissenhaft), vor der Anklage zu prüfen, weswegen denn eine Verurteilung in Frage kommt. Und das kann in diesem Fall evt. eher versuchter Totschlag (allein das "versucht" zeigt die rechtliche Brisanz, da ja kein Taterfolg da ist und worauf die Tat zielte, ist nicht immer leicht zu beweisen) oder gefährliche bzw. schwere Körperverletzung sein (das ist leichter zu belegen, da das ja wirklich eingetreten ist).

    Aber wenn der Staatsanwalt eine Chance für Mord sieht, wird er es probieren, da muss man sich keine Sorgen machen imo. Übrigens fällt mind. ein Täter unter das Jugendstrafrecht, der Ältere auch u.U.
     
  14. #14 KarlPeter, 23.12.2007
    KarlPeter

    KarlPeter Guest

    Echt keine schöne Ausdrucksweise von dir Max - bin enttäuscht. :cry:

    Frohe Weihnachten!
     
  15. M@x

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    Wenn ich so einen geistigen Dünnpfiff lese wie das, was ich zitiert habe, dann geht das nur so - der arme Rentner, der aus eigener Kasse vorlegen muss, sonst kommen die Schweine ungestraft weg..... da hats jemand mal sowas von überhaupt nicht geblickt, da krieg' ich SOOO einen Hals - und so jemand darf dann wählen bei uns, na Prost Mahlzeit. :roll:
     
  16. #16 Stuntdriver, 23.12.2007
    Stuntdriver

    Stuntdriver Guest

    @max: Wenn du das nicht als versuchten Mord ansiehst dann kann ich nur hoffen, daß du eine juristische Ausbildung hast und dich deshalb so sehr auf jedes einzelne Wort stürzt. Ich glaube mich zu erinnern, daß der versuchte Mord dann gegeben ist, wenn ein Plan zur Ermordung vorliegt (also z.B. schon Stunden/Tage zuvor ein Plan zur Ermordung vorlag), der versuchte Totschlag hingegen tritt eher bei Affekthandlungen ein, insofern ist das Letztere hier wohl eher gegeben. Juristisch betrachtet. Ebenso juristisch betrachtet sind das wohl tatsächlich noch Jugendliche. Ob der Gesetzgeber allerdings tatsächlich solche Personen schützen wollte, die schon mehrfach kriminell aktiv waren, darf hoffentlich bezweifelt werden. Dass man diesen offensichtlichen Fehler im System jedoch bislang nicht behoben hat, ist für mich als Bürger nicht nachvollziehbar. Und auch wenn ich davon möglicherweise keine Ahnung habe, werde ich nicht die Fresse halten (ich hab ja auch keine :mrgreen: ), denn eine persönliche Meinung darf doch speziell unter juristischen Gesichtspunkten auch Nicht-Juristen nicht abgesprochen werden, oder? :wink:

    Einigen wir uns vielleicht folgendermaßen:
    1. Hoffentlich überlebt der alte Mann die Sache und endet nicht auf seine letzten Tage als Krüppel.
    2.Hoffentlich werden diese Assos nach dem juristisch vertrebar höchsten Straßmaß verurteilt.
    3. Hoffentlich lernen Sie etwas daraus und helfen später wenn sie wieder "Draussen" sind andere Assos von solchen Taten abzuhalten.
    4. Frohe Weihnachten!
     
  17. Benno

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    Moin,
    vielen Dank für Deine so aufklärenden Worte.
    Das mit „Fresse“ empfinde ich als eine „wohl formulierte“ Wortwahl, mein Kompliment.

    Trotz Allem wünsche ich dir die schönsten Feiertage.

    Gruß
    Benno
     
  18. #18 KarlPeter, 24.12.2007
    KarlPeter

    KarlPeter Guest

    Sach mal Max, hast Du vielleicht auch mal daran gedacht das dieser 76 Jahre alte Rentner welcher nur in guter Absicht gehandelt hat, auch Dein Opa sein könnte?!?

    Ich glaube nicht, sonst würdest du nicht jeder Meinung hier die :rote_karte: austeilen.

    Man sollte wohl auch mal die Meinung von anderen Usern akzeptieren. :wink:

    Ich weiß wirklich nicht was mit Dir los ist - Schlechten Tag gehabt :?:

    Du warst in letzter Zeit aber wirklich auch schon Besser drauf. :respekt:

    :gute_nacht: Peter
     
  19. Miles

    Miles Guest

    Ja - auch hier wünsche ich frohe Weihnachten und besinnliche Feiertage :idea:

    Gruß

    Miles
     
  20. #20 -The-Game-, 24.12.2007
    -The-Game-

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    so dann darf ich mich mal als jurist mit 2 staatsexamen und einer in allernächster zeit abgeschlossenen strafrechtlichen promotion hier einschalten und ein wenig für aufklärung sorgen. ich möchte das mal ganz grob juristisch betrachtet darstellen, was dort gelaufen ist, vielleicht hilft es ein wenig, die sache rechtlich einzuordnen. moralische oder ethische einschätzungen der sachlage werde ich hier nicht abgeben, da das (wie bereits im thread gesehen) nur persönlich wird und in einer juristischen betrachtung auch nichts verloren hat, da halte ich mich bewußt raus, das lehrt mich mein beruf.

    erst mal zum materiell-rechtlichen teil des sachverhalts:

    - gegeben ist ohne zweifel eine vollendete sog. einfache körperverletzung (§ 223 StGB).

    - zudem eine vollendete gefährliche körperverletzung (§ 224 StGB) nach Nr. 2 (Tritte mit beschuhtem Fuss in Richtung Kopf-/Brust-Bereich sind als "gefährliches werkzeug" anzusehen), Nr. 4 (mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich, vorliegend waren ja 2 Mittäter nach § 25 Abs. 2 StGB an der Tat beteiligt) und Nr. 5 (lebensgefährdende Behandlung, in der Praxis immer gegeben bei multiplen Tritten gegen ein am Boden liegendes Opfer, da die Gefahr nur abstrakt eintreten muss)

    falls, was hoffentlich nicht der fall sein wird, bei dem opfer spätschäden verbleiben (bsp.: siechtum, bedhinderung oder gebrauchsuntauglichkeit eines körperglieds) wäre es zudem eine schwere körperverletzung nach § 226 StGB. deshalb wird sich der staatsanwalt auch zeit lassen mit der anklage, um abzusehen, was genau an spätfolgen eintritt, so lange u-haft für die 2 täter.

    so, nun zur unterscheidung abgrenzung totschlag (§ 212) - mord (§ 211), diesbezüglich scheint hier ja große konfusion zu herrschen: das hat absolut nichts damit zu tun, ob man die tat länger geplant hat oder was auch immer, auch ein totschlag kann und wird oft geplant sein. grundsätzlich ist jede vorsätzliche (d.h. der täter muss zumindest billigend in kauf nehmen, sein opfer zu töten) tötung erst mal ein totschlag, ein mord ist dann gegeben, wenn bei der tötung des opfers zusätzlich noch ein sog. "mordmerkmal" vorliegt. dann wandelt sich der totschlag nach § 212 StGB sozusagen in einen mord nach § 211 StGB um. es gibt folgende mordmerkmale:
    - befriedigung des geschlechtstriebs
    - habgier
    - sonstige niedrige beweggründe
    - grausam
    - gemeingefährliche mittel
    - ermöglichung einer anderen straftat
    - verdeckung einer anderen straftat
    im vorliegenden fall liegen ganz eindeutig die mordmerkmale habgier und ermöglichung einer anderen straftat vor, deshalb wird es mit sicherheit nicht "eventuell", sondern defintiv eine anklage wegen versuchten mordes geben. habgier ist immer dann gegeben, wenn der täter eines materiellen vorteils (im fall handy) wegen einen anderen menschen tötet, mit ermöglichungsabsicht haben die täter gehandelt, da sie den raub eines handys (§ 249 StGB) ermöglichen wollten. zudem liegt wohl auch "Heimtücke" vor, hiervon spricht man, wenn die Täter die Arg-und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst in feindseliger Willensrichtung ausnutzen, wobei bei dem Angriff auf den wehrlosen Rentner wohl auch auszugehen ist. von daher stellt sich juristisch betrachtet das problem gar nicht groß, selbstverständlich werden die 2 täter wegen versuchten mittäterschaftlichen mordes (§§ 211, 25 Abs. 2, 22, 23 StGB) angeklagt, natürlich in idealkonkurrenz (§ 52 StGB) mit den oben dargestellten körperverletzungsdelikten.
    Versuch deshalb, weil es (zum glück) nicht zur vollendung, also dem tod des opfers gekommen ist, den tätern aber der tatentschluss aufgrund der objektiven vorgehensweise ohne weiteres wird nachgewiesen werden können. inzwischen ist ja über die medien auch bereits bekannt geworden, daß auch der haftbefehl schon auf dringenden tatverdacht bezüglich versuchten mordes gestützt wurde, also wird deswegen auch angeklagt werden, keine frage.

    so, nun zum prozessualen teil:
    im strafrecht gilt grundsätzlich der amtsermittlungsgrundsatz und das legalitätsprinzip (§ 170 StPO), d.h. das opfer muss (außer bei "bagatell-straftaten", die im privatklageweg verfolgt werden müssen, aber hier ersichtlich nicht vorliegen) weder strafantrag stellen noch irgendetwas für den prozess zahlen, das macht alles der staat mit den steuergeldern.

    einen pflichtverteidiger bekommen die 2 täter selbstverständlich gestellt, das ist (unabhängig vom tatvorwurf) in einem rechtsstaat aber auch ein absolutes muss, im fall gemäß § 140 Nr. 1 (Hauptverfahren vor einem LANDgericht) und Nr. 2 (Verbrechensvorwurf) StPO.

    Zudem wird für den 17jährigen als sog. "Jugendlichen" nur Jugendstrafrecht Anwendung finden, max. Höchststrafe nach §§ 17, 18 Abs. 1 JGG 10 Jahre. Der andere ist ja wohl 20 Jahre alt, da ist er strafrechtlich "Heranwachsender", also muß das Gericht nach § 105 JGG prüfen, ob er nach Erwachsenen- oder auch noch nach Jugendstrafrecht abgestraft wird (in der Praxis in diesen Fällen ca. 80% Jugendstrafrecht).

    das opfer muss seine zivilrechtlichen schadenersatzansprüche nach § 823 BGB (die meiner meinung nach bei den tätern nur auf dem papier existiern, da wird ohnehin nichts zu holen sein) grundsätzlich auf dem zivilrechtsweg einklagen und dort kostet es geld, aber auch hier gibt es andere möglichkeiten, nämlich das sog. "adhäsionsverfahren" gemäß §§ 403ff. StPO, bei dem das opfer einer straftat seine zivilrechtlichen schadenersatzansprüche auch im strafrechtlichen verfahren geltend machen kann, um eben nicht diese kostenbelastung eines zivilprozesses tragen zu müssen. praktisch wird dem rentner aber wohl nur die opferhilfe eine entschädigung zahlen können, da die täter ohnehin nicht liquide sein werden.

    so, ich hoffe, ich konnte (zumindest juristisch) etwas zur klärung beitragen.

    ansonsten kann ich mich den vorrednern nur anschliessen, es ist schlimm, was hier zum teil für eine ausdrucksweise in diesem thread herrscht, besonders von einer person, die selbst zu allem ihren senf dazugibt und oft genug wirklich absolut NULL ahnung hat, dann aber hier mit "fresse halten" etc. herumposaunt. selber mal weniger blödsinn schreiben auf dem weg zum beitrags-rekord und sich mal lieber über die eigene ausdrucksweise gedanken machen wäre wünschenswert. manchmal geht qualität vor quantität :!:

    grüße, sascha
     
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