Rücktritt vom KV beim Gewerbe???

Diskutiere Rücktritt vom KV beim Gewerbe??? im Allgemeines Forum im Bereich ... und was gibt's sonst noch ?; Eine Frage an die, die etwas mit dem Rechtssystem bewand sind. Wenn man einen Kaufvertrag unterschreibt und der Wagen über die eigene Firma...

  1. #1 curacao, 03.12.2007
    curacao

    curacao 1er-Experte(in)

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    Eine Frage an die, die etwas mit dem Rechtssystem bewand sind.

    Wenn man einen Kaufvertrag unterschreibt und der Wagen über die eigene Firma läuft, stimmt es dass man dann nicht bis zu 2 Wochen nach Abschluss des KV vom Vertrag zurücktreten darf??? :shock: :shock: :evil: :evil:

    Im Privaten Bereich gibt es doch eine Frist von 2Wochen, oder?

    da haben wir nämlich jetzt ein "kleines" Problemchen...

    Vielen Dank im Voraus
     
  2. Miles

    Miles Guest

    Och Mensch Curacao - das Thema hatten wir doch schon mal :wink:

    Wenn ich das einigermaßen mal zusammenfassen darf
    (ohne, dass ich mich hier wieder rechtlich für den Inhalt verantwortlich machen möchte :winkewinke: :fahne: ):

    Weder im Privaten, noch im Gewerblichen Bereich gibt es eine feste Regelung, dass man 2 Wochen Widerrufsrecht hat!
    Es gibt also keine Gesetzliche Regelung / kein "Gesetzliches Widerrufsrecht" dafür (ausser "Haustürgeschäfte" etc.)!

    Dass es bei BMW in den Kaufverträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht gibt, ist einzig und allein eine Sache von BMW, seinen Kunden das einzuräumen!

    Ob nun in Gewerblichen Kaufverträgen von BMW dieselbe Regelung formuliert ist, wie für die Privatkunden..... weiß ich nicht!

    Entweder das lesen, was unterschrieben wurde, oder am besten mal Andy direkt fragen (Schauinsland-Taxi-Driver) - der kann das mal kurz für Dich in den Standard-Verträgen von BMW nachschauen :roll:

    Gruß

    Miles
     
  3. #3 KarlPeter, 03.12.2007
    KarlPeter

    KarlPeter Guest

    Hallo curacao,

    es ist immer besser sich auch mal die Zeit für klein- und kleinstgedrucktes zu nehmen - sonst kann man beim Unterschreiben von Verträgen elend Reinfallen - ist mir leider auch aus Unwissentheit passiert. :shit: :shit: :shit:

    Gruß Peter
     
  4. #4 FireFighter2501, 04.12.2007
    FireFighter2501

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    Miles hat Recht. Das 14 tätige Rückstrittsrecht gibts nur bei Haustürgeschäften, bzw. Bestellungen per Fax Internet Telefon usw.

    Ansonsten ist es Sache der Händler ob sie sowas zulassen

    Unterschrieben ist Unterschrieben
     
  5. #5 curacao, 04.12.2007
    curacao

    curacao 1er-Experte(in)

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    Danke fuer die Antworten!

    Verdammt!!! :evil:
     
  6. #6 Stuntdriver, 04.12.2007
    Stuntdriver

    Stuntdriver Guest

    Exakt Firefighter!
    Aber ich weiß auch gar nicht was das soll, wieso sollte jemand von einem Vertrag zurücktreten - ständig liest man hier, daß es die Leute gar nicht erwarten können, daß ihre Autos endlich produziert und ausgeliefert werden, wenn BMW jedesmal noch zwei Wochen zusätzlich draufpacken müsste, würden die Autos ja nie geliefert werden. :D
    Einen Vertrag liest man sich durch und wenn man nicht sicher ist fragt man einen Dritten (z.B. Rechtsanwalt) am SCHLUSS setzt man die Unterschrift drunter und dann geht das Ding seinen Weg.
    Du würdest dich sicher auch freuen, wenn dir nach zwei Wochen ein Vertragspartner die Zunge rausstrecken und sagen würde: Ätschibätsch hab's mir anders überlegt, jetzt hät ich gern mehr für's Auto sonst geb' ich den Vetrag zurück. Also tut mir leid, spätestens wenn man mal über 18 ist, sollte man das eigentlich einfach dt. Vertragsrecht kennen.
    Kaufvertrag=2 übereinstimmende Willenserklärungen - basta!
    Ausnahmen Haustür und Versandkaufverträge.
     
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