Rechtliche Frage - wer ist in der Beweispflicht?

Diskutiere Rechtliche Frage - wer ist in der Beweispflicht? im Allgemeines Forum im Bereich ... und was gibt's sonst noch ?; Hi! ich hab mal eine rechtliche frage an euch: wenn ich einen fehler/schaden an meinem Wagen bzw. an meiner Felge feststelle und damit zum :)...

  1. #1 curacao, 23.12.2006
    curacao

    curacao 1er-Experte(in)

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    Hi! ich hab mal eine rechtliche frage an euch:

    wenn ich einen fehler/schaden an meinem Wagen bzw. an meiner Felge feststelle und damit zum :) fahre mit der bitte dies zu beheben und der meint dass der schaden durch mein verschulden entstanden ist, wer ist dann in der beweispflicht? ich meine mich erinnern zu können dass der veräufer bis 12 Monate nach kauf die beweispflicht bei mangelhafter ware hat!?!?

    es geht nämlich immernoch um meine 19" Schnitzer felge, die einen Knick hat und bei ca 140 km/h sehr stark anfängt zu vibrieren. der schaden ist irreparabel. ich bin der meinung dass der Mangel schon beim Fahrzeugkauf besatnd (Auto war ein Vorführwagen), der :) meint ich wäre das gewesen indem ich zu schnell über einen Bordstein oder ein Schlagloch gefahren bin.

    Für Hilfe wäre ich sehr dankbar

    Frohes Fest
     
  2. micha

    micha 1er-Fahrer(in)

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    Ich fische da auch im "Trüben". Vom Gefühl her würd ich sagen da bleibst Du drauf sitzen. Is eben ein Vorführwagen und dafür gibt es Probefahrten. Anders ist es denke ich, wenn irgendwas an den Innereien kapputt wäre. Da wäre dann der :D dran.
    Ich habe auch 2 Tage nach Kauf ne kleine Beule in der Heckschürze festgestellt - Pech gehabt. Den Weg zum :D hab ich mir gespart. Vieleicht kriegste ja halbe / halbe hin - drücke jedenfalls die Daumen --- Megaärgerlich
    Gruss und schöne Tage
    Micha
    Wieviel Zeit liegt den zwischen Kauf und der Schadenfeststellung ???
     
  3. #3 curacao, 23.12.2006
    curacao

    curacao 1er-Experte(in)

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    das auto hatte ich im april gekauft und den schaden erst im Juni festgestellt, da ich kaum autobahn fahre.
     
  4. micha

    micha 1er-Fahrer(in)

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    Das macht die Sache mit Sicherheit nicht einfacher -- :(
     
  5. Harry

    Harry 1er-Fahrer(in)

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    Mal ein paar Anmerkungen –

    - In den Neuwagenverkaufsbedingungen steht:
    „Zeigt sich innerhalb von einem Jahr ab Auslieferung ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Auslieferung mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art des Mangels nicht vereinbar.“

    - Ein Vorführwagen ist jedoch in der Regel nicht mit einem Neuwagen gleichzusetzen.

    - Man müsste sich also die hierzu relevanten AGB’s anschauen.

    - In den gesetzlichen Bestimmungen wird bei der Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf auf einen Zeitraum von sechs Monaten ab Übergabe abgestellt:
    „Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn...“

    - Der Verkäufer scheint sich auf das Schlupfloch („es sei denn...“) (z.B. bei Verschleißteilen) berufen zu wollen.

    Gruß
    Harry
     
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