Negative Erfahrung mit BMW Werkstatt

Diskutiere Negative Erfahrung mit BMW Werkstatt im BMW Händler Forum im Bereich ... und was gibt's sonst noch ?; Hallo zusammen, ich fahre einen BMW 116i F20, Baujahr 01/2013 mit ca. 50k Laufleistung und wäre um Meinung dankbar bezüglichm meines letzten...

  1. #1 peterlustig2000, 06.11.2017
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    Hallo zusammen,

    ich fahre einen BMW 116i F20, Baujahr 01/2013 mit ca. 50k Laufleistung und wäre um Meinung dankbar bezüglichm meines letzten Werkstattbesuchs:

    Anfang 2017 fing mein 1er an, Kühlmittel zu verlieren. In der Vertragswerkstatt meines bisherigen Vertrauens wurde ein Anschlussstutzen getauscht - ein bekanntes Problem beim F20. Kulanzantrag wurde gestellt und bewilligt, so dass ich nichts zahlen musste. Vor einem Monat nun wieder das gleiche - Auto verliert Kühlmittel. Anruf bei der Werkstatt ergab, sie hätten erst wieder in 2 Monaten Zeit, aber wenn ich das Auto etwas länger bei ihnen stehen lassen würde, würden sie es mal irgendwo reinschieben.

    Als ich das Auto abholte, wurde mir die Rechnung gegeben mit der Bitte, diese sofort in Bar oder per EC-Karte mit PIN zu begleichen. Auf der Rechnung befanden sich auch 1,5 Liter Motoröl für ca. 35 Euro plus MwSt. Ich reklamierte dies und sagte, ich hätte kein Öl Auffüllen etc. beauftragt. Daraufhin wurde mir eine neue Rechnung ohne dem Öl gemacht und ich bezahlte diese. Für mich war damit alles in Ordnung!

    Ein paar Stunden später erhielt ich einen Anruf von meinem etwas aufgebrachten Kundenberater. Bei meinem 1er BMW hätten 1,5 Liter Öl gefehlt (wie kann das sein? Kombi-Instrument hat keinen Fehler angezeigt?) und ich möge doch bitte das Öl bezahlen. 2. Die Rechnung wäre falsch und der von mir bezahlte Betrag zu niedrig. Er würde mir gerne eine neue Rechnung zuschicken und ich möge den Differenzbetrag (knapp unter 100 Euro) überweisen. Diese neuen Infos verärgerten mich etwas und ich fragte, ob es bei BMW normal sei, dass man zwei Mal in einem Jahr wegen Kühlmittelverlusts in die Werkstatt kommen müsste und ob er diesbezüglich einen Kulanzantrag gestellt hätte.

    Daraufhin erwiderte mein Berater, ja, natürlich er hätte den Antrag gestellt, aber noch keine Rückmeldung aus München. Das brachte mich dann gänzlich auf die Palme. Antrag stellen, Kunden abkassieren, Kunden wegen angeblich falscher Rechnung ein zweites Mal abkassieren wollen, und dann auf Nachfrage verkünden, ich würde das Geld zurückbekommen, wenn der Kulanzantrag durchgeht. Darauf angesprochen, sagte mein Berater, er könnte momentan nichts für mich tun... also meldete ich den Vorfall bei BMW.

    2 Wochen später erhielt ich von BMW einen Anruf, dass Kulanz abgelehnt wurde. Alles Weitere mit der Rechnung solle ich mit der Werkstatt klären. Ich hatte eigentlich entweder von der Werkstatt oder von BMW etwas Entgegenkommen bzw. eine Wiedergutmachung erwartet, aber nun gibt BMW auch noch der Werkstatt freien Lauf, den nachträglich korrigierten Rechnungsbetrag einzufordern. Wäre um Meinungen und Erfahrungen bzw. Vorschläge, wie ich mich dagegen wehren kann, sehr dankbar!
     
  2. #2 SilberE87, 06.11.2017
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    Wenn Du nicht das Kreuz bei "Flüssigkeiten prüfen" gesetzt hast, hast Du auch keine Kosten. Den Auftrag sollen sie Dir mal zeigen, wo Du das gefordert hättest.
     
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  3. #3 spitzel, 06.11.2017
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    Was schriftlich vereinbart wurde zählt. Am besten bei der Schiedstelle Beratung einholen.


    http://www.kfz-schiedsstellen.de

    Ob es nun für uns aus dem Sinn macht oder nicht ist ja egal.
    Du musst dich am Ende wohl fühlen.

    Ich denke Bmw hat einfach nur die Kulanz abgewickelt und mehr nicht.

    Vielleicht hilft eine zweite Email zu dem speziellen Fall beim Händler.

    Mal kurz die Autobild erwähnen reicht meistens auch.

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  4. #4 peterlustig2000, 06.11.2017
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    Danke für die schnellen Antworten! Ich habe nirgendswo ein Kreuzchen gemacht. Kopie des Auftrags habe ich allerdings auch nicht erhalten, von daher weiß ich nicht, was da vielleicht noch so im Kleingedruckten stand. Ist es denn nicht merkwürdig, dass sich das Auto vor dem Werkstattbesuch nicht über zu wenig Öl beklagt hat, aber mein Berater meinte, der Ölstand wäre weit unter Minimum gewesen und er hätte mich so nicht vom Hof fahren lassen dürfen. Mir wäre schon wichtig zu wissen, ob die Messung funktioniert und mein Auto mich bei Ölverlust warnt, bevor ich einen Kolbenfresser habe :-/

    Abgesehen vom Öl ist es wohl möglich, innerhalb der Verjährungsfrist vergessene Teile, Arbeiten etc. nachträglich in Rechnung zu stellen... dagegen kann man sich nur schwer wehren. Und genau dieses Vorgehen das hat die Werkstatt ja auch am Telefon bereits angekündigt, mir ne korrigierte Rechnung schicken zu wollen. Für mich war die Bezahlung der Reparatur exkl. Öl i.O. mehr möchte ich meiner Ex-Werkstatt auf gar keinen Fall mehr in den Rachen wehren. Die haben kein Interesse mich als Kunde zu halten, ich keins, in eine gescheiterte Geschäftsbeziehung zu investieren.
     
  5. #5 spitzel, 06.11.2017
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    Nichts schriftliches in der Hand, dann hast du erstmal schlechte Karten.
    Dann probiere die Schiedstelle aus. Vielleicht haben die einen Einblick in die Akte und können es aufklären.

    1,5 Liter klingt wahrlich unlogisch. Weil meistens zwischen min und max 1 Liter ist.

    Ich denke auch hier wird versucht Kasse zu machen.

    Für das nächste mal weist du Bescheid nur mit Kopie für dich sonst kein Auftrag. Und eine maximale Grenze angeben bei der Reparaturen ohne Rücksprache durchgeführt werden dürfen.


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  6. #6 bravado, 06.11.2017
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    Zeigt Dein Kombiinstrument den Ölstand oder den Öldruck?
    Wenn letzteres der Fall ist, dann kann der Stand schon deutlich verringert sein, ohne das was angezeigt wird.
    Aber 1,5 L kommt mir auch reichlich komisch vor.
     
  7. #7 Gast14296, 06.11.2017
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    Ölstand :nod:
     
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  8. #8 SilberE87, 06.11.2017
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    Der Annahmebogen sollte Dir ausgehändigt werden können. Haben die keinen Bogen erstellt, dann haben die das Problem. Wobei es auch etwas naiv ist, einfach nur den Schlüssel abzugeben und sich auf Telefonisches zu verlassen.
     
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  9. #9 Dexter Morgan, 06.11.2017
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    Die Rechnung wurde auf Deine Reklamation geändert. Mit welcher Begründung wollen Sie jetzt doch wieder den ersten Betrag??

    Und es mag auch sein, dass er Dich nicht vom Hof hätte fahren lassen dürfen. Er darf aber auch nicht einfach etwas machen und es dann in Rechnung stellen. Klar darf eine Rechnung auch höher ausfallen, als vorher angekündigt. Da gibt es aber Grenzen und bezieht sich m. E. auf die vereinbarte Leistung. Also jetzt nicht 1.000 statt 500 Euro oder zum vereinbarten Bremsenwechsel noch mal eben die Kupplung getauscht.

    Letztlich würde ich ihn oder besser den Geschäftsführer fragen, ob sie lieber jetzt das Geld hätten oder Dich als Kunden behalten.
    Mich hat mal der örtliche Reifenhändler verar...t. Bevor ich bei dem auch nur noch eine Ventilkappe kaufe, fahre ich lieber 50 km. Das ist so 19 Jahre her, der hätte ordentlich an mir verdienen können.
     
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  10. brummi

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    Bestehe erstmal darauf, eine Auftragskopie zu bekommen (ist dein Recht und deren Pflicht)
    Erst dann hast du was in der Hand, auf das du dich berufen kannst (oder auch nicht, falls "Flüssigkeiten auffüllen" angekreuzt ist.)
    Falls das nicht angekreuzt ist => Ende der Diskussion.
    Die erste Änderung der Rechnung muss ja auch jemand autorisiertes vorgenommen haben; der macht das auch nicht ohne Grundlage.
     
  11. #11 peterlustig2000, 07.11.2017
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    Vielen herzlichen Dank! Ich hatte einen Abholschein, auf dem auch drauf stand, was gemacht werden sollte. Nur leider hab ich den bei der Abgabe wieder zurückgegeben. Da war für mich ja noch alles in Ordnung.

    Heute habe ich einen Anruf von der Sekretärin des Autohauses bekommen (mein Kundenbetreuer traut sich wohl nicht mehr). JA, ich hätte ja noch ein Guthaben von xxx Euro, wohin sie das Geld denn überweisen solle ;-) Auf Nachfrage, wie es denn nun zu dem Guthaben kommt, erhielt ich nur die Antwort, der Kulanzantrag sei von BMW gewährt worden (kein Wort über die Ablehnung, die mir BMW gestern telefonisch mitgeteilt hat). Das Geld fürs Öl haben sie auch nicht einbehalten oder erneut angesprochen, insofern ist für mich der Sollzustand erreicht.

    Der Weg dahin war allerdings alles andere als kundenfreundlich.
     
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  12. #12 spitzel, 07.11.2017
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    Na dann ist doch hoffentlich alles in Ordnung und es gibt keinen weiteren Aufruf zur Zahlung.
    Kann deinen Ärger aber verstehen.
    Wir haben unseren VW bei einem Audi Händler gekauft. War auch soweit alles in Ordnung bis wir 3 mal hintereinander nur Ärger mit der Werkstatt hatten.
    1. fahren wir nicht mehr dort hin zum Service.
    2. Wollten wir mit dieser Erfahrung keinen VW oder Audi mehr kaufen. Da wir von unseren Vertragswerkstätten von BMW besser behandelt wurden.


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  13. #13 fmjuchi, 07.11.2017
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    Ja genau, alles gut - Öl für lau bekommen.

    Wäre der Motor wegen Ölmangel hoch gegangen, wäre sicherlich auch die Werkstatt schuld gewesen.
    Als treuer Kulanzkunde sollte man doch auch erwarten können, dass man da vorher angerufen wird.

    Vor allem sind sich alle einig, dass sich das so gehört. Ganz ehrlich Menschen mit diesem Anspruchsdenken rauben mir Geld oder Lebenszeit. Entweder ich zahle die 1,5 Liter Öl bei meinem Service mit oder ich muss auch bei jeder Rechnung einen Aufriss machen um was raus zu holen.

    Betrifft jetzt nicht nur den TE aber leider einen Menschenschlag, der sich in letzter Zeit stark zu vermehren scheint.
     
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  14. #14 HavannaClub3.0, 07.11.2017
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    abgewandert!
    frage dich lieber mal wie die BMW Werkstatt 1.5l fehlendes Öl festgestellt hat wenn vorher keine Warnung kam... :wink:
    und effektiver zu bescheissen als mit den absolut vom Marktpreis abgehobenen Ölpreisen ist fast nicht möglich.
     
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  15. #15 peterlustig2000, 08.11.2017
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    Behalt doch einfach Deinen Dünnschiss für Dich, anstatt hier den Moralapostel zu spielen. Ich habe bisher meiner Werkstatt vertraut... dazu gehört es auch, nicht ungefragt Dinge auf die Rechnung zu setzen, die nicht abgesprochen waren. Der Servicemitarbeiter hat mich sogar während der Reparatur angerufen, um mir zu erzählen, dass ein Schlauch undicht ist. Kein Wort, dass 1.5 L Öl fehlen. Zudem schaff ich es gerade noch selbst Öl nachzufüllen. Ein Wort hätte gereicht. Meine Öl-Reservice war während des Werkstattsbesuchs wie auch sonst im Kofferraum. Aber es gibt Geschäftsleute, die einfach den Hals nicht voll bekommen können und jede Gelegenheit nutzen... da wird das Wischwasser aufgefüllt, obwohl es voll ist etc. Aber darum geht es auch gar nicht: Bei meinem Fall hat einfach die Kommunikation und das QM seitens der Werkstatt komplett versagt: Wenn der Servicemitarbeiter mich angerufen hätte und mich gefragt hätte, wie wir das Problem lösen können, hätte ich ihm sofort angeboten, den Einkaufspreis zu bezahlen. Aber sowas ist Wunschdenken. Der macht so weiter solange genug andere ihm die Bude einrennen und ihm das Geld hinterherwerfen.

    Mir ging es sicher nicht um die 35 Euro fürs Öl. Die zahl ich aus der Portokasse. Aber bescheissen lass ich mich nicht... und blöd anmachen von einem, der hier im Forum Sprüche klopft, erst recht nicht.
     
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  16. #16 Gast14296, 08.11.2017
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    gehts noch :eusa_doh:
     
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  17. #17 Dexter Morgan, 08.11.2017
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    Was hast Du denn jetzt für ein Problem, noch nicht wach und den Sachverhalt nicht erfasst?
     
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  18. abi85

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    Da ich auch in der Dienstleistungsbranche bin
    Weiß ich was du meinst.
    Allerdings ist der hier geschilderte Fall das falsche Beispiel.

    Der TO sollte für etwas zahlen was er weder in Auftrag gegeben hat noch belegbar nötig.
    Mit dem ganzen Hickhack drum rum kann ich die Reaktion wirklich nachvollziehen.
     
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  19. deftl

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    mit ein grund mehr, dass ich mir für den Service zeit nehme und nach 2h die keiste wieder mitnehme...ist dann was zusätzliches, kann man mich vor ort fragen...mal abgesehen davon, ob das mit den 1,5l "wahr" war oder nur der plumpe versuch Geld zu holen, es wäre viel interessanter zu sehen, ob der Motor wirklich öl verbraucht und da ein erklärungsansstz für den fehlstand läge..

    und bei 1l fehlstand meldet der f20 nachfüllen. macht er das nicht funktioniert der ölniveausensor nicht oder es hat eben nicht gefehlt. alles andere der Werkstatt klingt extrem unplausibel....

    und ohne Beauftragung gibt es auch kein nachfüllen, das wirde ja bereist gesagt und dem stimme ich eh voll und ganz zu.

    wie immer wichtig: auftrag schreiben, Kopie erhalten, Rechnung erhalten, Kopie erhalten und dann bezahlen. den werkstattauftrag zur Abrechnung / rechnungserstellung auch kopieren.

    wenn da eine Werkstatt Probleme sieht, dann hat sie wohl das vertrauen des kunden nicht verdient.
     
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