Eintragung Felgen und Reifen im KFZ-Schein

Diskutiere Eintragung Felgen und Reifen im KFZ-Schein im Allgemeines zum BMW 1er E8x Forum im Bereich Informationen zum 1er E-Modell 2004-2013; Hallo Zusammen, habe jetzt seit einer Woche meinen 118d. Heute ist mir aufgefallen, dass in meinem KFZ Schein nur die Standardbereifung (195)...

  1. #1 lamerdingen12, 07.08.2007
    lamerdingen12

    lamerdingen12 1er-Interessent(in)

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    Hallo Zusammen,

    habe jetzt seit einer Woche meinen 118d. Heute ist mir aufgefallen, dass in meinem KFZ Schein nur die Standardbereifung (195) mit Standardfelgen eingetragen ist. Ich habe mir jedoch die Mischbereifung 205/225 auf 17 Zoll bestellt.

    Ist das bei Euch auch so und vor allem hat mein Fahrzeug nun eine Betriebserlaubnis oder nicht???

    Bitte um Info
     
  2. Günni

    Günni Guest

    bei der zulassungsbescheinigung teil 1 wird nur noch eine zulässige rad-/reifenkombinationen eingetragen.
    die restlichen 1er bmw-felgen sind dann über die fahrzeughomologation mit freigegeben.
    >>also alles im grünen bereich 8) und dein wagen besitzt die betriebserlaubnis
     
  3. #3 lamerdingen12, 07.08.2007
    lamerdingen12

    lamerdingen12 1er-Interessent(in)

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    Super, vielen Dank!!
     
  4. anfu

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    :shock: ???? was ist das denn???? :shock:
     
  5. #5 Stefan C., 08.08.2007
    Stefan C.

    Stefan C. 1er-Interessent(in)

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    Hallo und guten Morgen,
    eben-, die Eintragung im Schein und vorherrschende Realtät am Auto wunderte mich auch.
    Früher wars jedenfalls so, dass sich der Trachtenverein bei Kontrollen immer an nicht eingetragenen Reifenkombinationen mokieren konnte.
    Hoffe ich mal, dass es wirklich so ist, wie Günni beschreibt.

    Gruß
    Stefan
     
  6. #6 schranzbird, 08.08.2007
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    Alle werkseititg zugelassenen Rad-/Reifenkombinationen neben der "Standardbereifung" stehen in der Übereinstimmungserklärung zum Fahrzeug. Könnte man als Kopie mitführen wenn man es will.
     
  7. #7 Polaris, 24.08.2008
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    Und wo kann ich diese Übereinstimmungserklärung lesen? Wollte mich nämlich mal über alle Reifenkombinationen informieren.
    Danke.
     
  8. #8 Hansi24, 26.08.2008
    Hansi24

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    Dann schau mal in die "EG-Übereinstimmungsbescheinigung" (weiß) unter den Ziff 32 und dann unter Ziff 50: Da steht eine Liste von Felgen/Reifen alse Ergänzung zur Ziff 32.
     
  9. #9 michel80, 27.08.2008
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    @hansi24: für diesen tipp ist dir der themenstarter sicherlich sehr dankbar, kommt er doch kaum ein gutes jahr nach seiner (bereits beantworteten) frage! :lol:

    @all, die es noch genauer interessiert: seit zulassungsbescheinigung teil I und II sind die sogenannten "COC" (certificate of conformity) oder auch EG-übereinstimmungserkärung genannt noch wichtiger geworden. wie hansi schon schrieb, sind darin alle rad-/reifenkombinationen aufgeführt, die zu dem auto im rahmen der EG-typgenehmigung (die gibt´s nach der homologation für den hersteller) getestet und für zugelassen befunden wurden. im "fahrzeugschein" selbst (neu: zulassungsbescheinigung teil I) steht in der regel nur noch die kleinste größe, die ab werk auf das fahrzeug montiert werden kann. wer also sonderräder ab werk bestellt, wird die dimension in seinem neuen fahrzeugschein in aller regel nicht vorfinden!

    ein COC wird in aller regel mit jedem neufahrzeug ausgeliefert und sollte immer bestandteile der fahrzeugpapiere bleiben. mit hilfe des COC wird z. b. auch der fahrzeugbrief erstellt, die angaben werden daraus übernommen. bei EU-importen ist das COC schon seit jahren wichtig - so lässt sich z. b. für ein auto vom holländischen händler mit hilfe des COC ganz einfach und ohne jede weitere TÜV abnahme bei jeder zulassungsstelle ein kfz-brief (zulassungsbescheinigung teil II) erstellen. wenn man ein gebrauchtes auto kauft, sollte man ebenfalls immer drauf achten, dass das COC dabei ist!!

    die polizei hat es deswegen schwerer: sie kann an der kontrollstelle nicht mehr auf anhieb zuverlässig überprüfen, ob eine montierte rad-/reifenkombination auf dem fahrzeug zulässig ist oder nicht. natürlich ist es problemlos möglich, über diverse informationssysteme mittels der EG-typgenehmigungsnummer ("E-nummer") des fahrzeugs abzuchecken, welche rad-/reifendimensionen ab werk zugelassen sind.

    deswegen gilt nach wie vor: für nicht ab werk zugelassene räder braucht man entweder eine ABE oder ein gutachten zur eintragung (einbauabnahmebestätigung) nach § 19 III StVZO - letzteres dann logischerweise auch mit dem wisch von TÜV/GTÜ/dekra über die abnahme...

    edith wollt euch noch nen link zu einem musterscan eines COC zeigen. auf der mittleren seite sieht man schön die ganzen eingetragenen reifendimensionen:

    http://www.baselland.ch/fileadmin/baselland/pics/docs/jpd/mfp/import/coc-auto-muster2.jpg
     
  10. #10 M to the x, 27.08.2008
    M to the x

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    Aber nur die "Eckdaten", oder? Wenn also eine Felge passende ET, Durchmesser und Breite hat, dann kann die Polizei doch so einfach nicht merken, ob das die aus dem COC ist oder nicht... Denkfehler oder stimmt so?
     
  11. #11 michel80, 28.08.2008
    michel80

    michel80 1er-Profi

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    jaja, das passt schon so. darüber hinaus (alle jetzt folgenden angaben sind ausdrücklich ohne gewähr!): das war aber ja früher mit den angaben im fahrzeugschein auch nicht anders. die von dir genannten sind meines wissens alle (maß)daten, die man von einer felge haben kann und damit auch alle, die schon immer erfasst wurden. auch in den alten fahrzeugscheinen stand keine teilenummer, KBA-nummer oder sonstwas in dieser art drin. und ich hab das schon immer so interpretiert, dass man deswegen eine zubehörfelge mit exakt denselben abmaßen ohne weitere abnahme oder papiere auf dem fahrzeug montieren darf. eine ausnahme könnte hier der zusatz "falls werksseitig montiert" sein. ein weiteres problem ist, dass man in der regel keine zubehörfelgen in exakt denselben maßen findet, wie sie ab werk verbaut werden.

    bei meinen ex-seats hab ich aber durchaus mal VW felgen bekommen, die dieselben maße hatten wie die von seat, in allen "parametern". gekauft, montiert und feddich! und dabei hatt ich keinerlei schlechtes gewissen. ich wüsst jetzt ausm effeff nicht, wo das in der StVZO zu finden sein sollte, dass die felgen über die maße hinaus noch bestimmte eigentschaften (hersteller oder sowas) mitbringen müssten...
     
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