Zitat:
Zitat von mam
Pkw, die im Zeitraum zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 erstmals zugelassen wurden, werden nach Ablauf einer etwaigen Steuerbefreiung (siehe unten) mit der für sie günstigeren Variante der Kfz-Steuer – also entweder „alte Hubraumsteuer“ oder „neue CO2-Steuer“ besteuert (sog. „Günstigerregelung“). Der Fahrzeughalter muss hier nicht tätig werden – die entsprechende korrekte Berechnung nimmt das Finanzamt „automatisch“ vor.
Also doch wie ich sagte, nur halt noch mal auf den o.g. Zeitraum begrenzt.
Gruss, Marc
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Habe ich doch geschrieben